Weiter zum Inhalt
Finanzen » Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zum Haushalt 2012/13
05Dez

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zum Haushalt 2012/13

Antrag Nr. 1 (Produkt 7010) Kostendeckende Gebühren

Die Satzung über Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Sonderdienstes Revision durch die Gemeinden (Gemeindeprüfung) wird geändert und rückwirkend zum 01.01.2011 eine kostendeckende Gebühr festgesetzt.

Begründung:

Die Überörtliche Prüfung des Hessischen Rechnungshofes hält es in ihrem Prüfungsbericht 2011 für geboten, dass die Städte und Kreise die nach Kommunalabgabengesetz (KAG) zulässigen Gebühren vollständig und kostendeckend erheben. Voraussetzungen sind regelmäßige Vor- und Nachkalkulationen der Gebühren, um Kostenveränderungen zeitnah einfließen zu lassen. Werden die Gebühren nicht konsequent kostendeckend erhoben, sind die fehlenden Mittel aus den Kernhaushalten aufzubringen. In Zeiten knapper Kassen sind alle Einnahmemöglichkeiten zur Konsolidierung zu nutzen.

 

Antrag Nr. 2 Ausweisung von Folgekosten

Der Kreisausschuss wird beauftragt bei der Planung neuer Baumaßnahmen die Folgekosten (insbesondere Betriebskosten) des Vorhabens gesondert auszuweisen, um eine bessere Einschätzung der Gesamtkosten zu erreichen. Ebenso sollten bei größeren Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, die geplante Veränderung der Betriebskosten ausgewiesen werden.

Begründung:

Kommunale Gebäude stellen große Vermögenswerte dar, die allerdings stetige Unterhaltung erfordern. Mit dem Herstellungsaufwand ist immer untrennbar ein Aufwand zur Erhaltung dieser Ressource verbunden. Zudem entstehen Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten. Um somit nicht nur die Herstellungskosten eines neuen Bauvorhabens beurteilen zu können sondern auch die Folgebelastung und somit das finanzielle Risiko  für den Landkreis, sollte zur besseren Transparenz eine Ausweisung der genannten Folgekosten erfolgen.

 

 

Antrag Nr. 3 Übernahme der Kosten für eine Stelle für Schulsozialarbeit an der Leo – Sternberg Schule

Der Kreis beteiligt sich an den Kosten einer Schulsozialarbeiterstelle an der Leo – Sternberg Schule in Limburg zu 60 %.

Begründung:

Die Leo – Sternberg Schule benötigt dringend Unterstützung,  da im Einzugsgebiet soziale Brennpunkte liegen, die in die Schule hineinwirken. Der Kreis darf die Schule damit nicht allein lassen.

Antrag Nr. 4 Konzeption Schulsozialarbeit

Der Kreisausschuss wird beauftragt eine Konzeption für eine Vernetzung, Qualitätssicherung und  Fortbildung -der  Schulsozialarbeiter/innen  im Kreis zu erstellen und im Amt für Jugend einen Ansprechpartner für Schulsozialarbeiter zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Durch einheitliche Anforderungen und Zielsetzungen bei der Schulsozialarbeit wird eine größere Transparenz für alle Beteiligten an den Schulen erreicht. Durch eine bessere Vernetzung und Steuerung können Synergieeffekte erzielt werden.

 

Antrag Nr. 5 Nahverkehrskonzept

Der Kreistag beauftragt den Kreissauschuss einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der insbesondere neben den Pendlerbeziehungen in das Rhein-Main-Gebiet, die Pendlerbeziehungen zum Rhein-Lahn- und Westerwaldkreis berücksichtigt und den
ICE-Bahnhof Limburg-Süd stärkt. Weiter sind innovative Modelle, wie Rufbus- und/oder  Sammeltaxi, für dünn besiedelte Räume vorzusehen, um insbesondere Senioren mehr Mobilität im Kreis zu ermöglichen (voraussichtliche Kosten 150.000,00 €).

Begründung:

Nahverkehr im Kreis ist mehr als Schülerverkehr und Pendlerbusse am Morgen und Abend. Er ist ein Stück Lebensqualität für alle, die nicht jederzeit ein Auto nutzen wollen oder können. Egal ob man zur Arbeit, zum Einkauf, zu Ämtern, Ärzten oder Kulturveranstaltungen gelangen will, es darf nicht ein Hindernislauf bleiben.

Ohne konzeptionelle Steuerung bleibt ÖPNV ein Spielball der beteiligten Unternehmen und zeitgebundener politischer Interventionen. Nachhaltigkeit ist aber gerade im Verkehrsbereich für die politische Steuerung von großer Bedeutung. Antrag Nr.6 Erstellung Klimaschutzkonzept

Der Kreistag  beauftragt den Kreissauschuss ein  Klimaschutzkonzept, ggfls.  mit Hilfe eines externen Büros (voraussichtliche Kosten ca. 60.000,00 €) zu erstellen.

Begründung:

Um die geplante Energiewende und die Erreichung eines Ziels von 100 % Energie aus erneuerbaren Energien auf eine fundierte Grundlage zu stellen, ist eine umfassende Datenrecherche und eine Anleitung zur konzeptionellen Gestaltung des Ziels unumgänglich. Wichtige Inhalte sind u.a. die Erstellung von Energie- und CO2-Bilanzen sowie die Aufstellung eines umfassenden Ziel- und Maßnahmenkatalogs.

Das Klimaschutzkonzept soll dazu beitragen

  • Einen Plan zur Erreichung der zu entwickelnden CO2 Minderungsziele aufzustellen
  • Den Einsatz fossiler Energieträger zu ersetzen oder zumindest zu verhindern
  • Die Entwicklung des Landkreises und der Lebensqualität der Menschen innerhalb eines klimaneutralen und nachhaltigen Entwicklungspfades zu ermöglichen

Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts wird es notwendig sein, die bestehenden Kompetenzen und Einzelaktivitäten zu bündeln.

Antrag Nr. 7 Kreishallenbad Weilburg

1.         Der Kreistag beauftragt die Kreishallenbad Weilburg GmbH Verhandlungen mit der Stadt Weilburg und den umliegenden Gemeinden aufzunehmen, um die Trägerschaft des Bades auf eine breitere Basis zu stellen. Ziel ist es dabei das Defizit aus dem Betrieb des Bades von derzeit geplanten 600.000 €, dass zur der Kreis alleine schultert, auf die Höhe des Zuschusses zum Hallenbad Diez-Limburg zu reduzieren.

2.         Ein Umbau-/ Renovierungskonzept des Bades muss auf seine Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Die zu wählende Maßnahme muss gemäß dem Haushaltsicherungskonzept neben Energiesparmaßnahmen auch eine angemessene Kostenbeteiligung der Stadt Weilburg sicherstellen.

Begründung:

Das Hallenbad Weilburg ist in seinem Betrieb durch den Landkreis hoch subventioniert. Der Kreis betreibt ein Bad, dass er sich nicht leisten kann. Es arbeitet extrem unwirtschaftlich und verursacht sehr hohe Kosten. Pro Euro Eintrittsgeld werden zur Zeit 6 Euro zugeschossen. Der Eintrittspreis müsste bei Kostendeckung zur Zeit ca. 15 Euro betragen.

Ein „weiter so“ bedeutet, dass der Kreis Mittel, die er zur Schuldentilgung benutzen könnte, Jahr für Jahr im Wasser des Bades versenkt. Ein Renovierungs- und Bewirtschaftungskonzept muss daher dringend unter breiter Bürgerbeteiligung diskutiert werden.

Verfasst am 05.12.2011 um 5:13 Uhr von .
Bislang wurde kein Kommentar hinterlassen. Du kannst hier einen Kommtenar schreiben.
Hier ist die TrackBack URL und der Kommentar-Feed des Artikels. Du kannst den Artikel auch auf Twitter oder Facebook posten.

Schreibe einen Kommentar

Valides XHTML & CSS. Realisiert mit Wordpress und dem Blum-O-Matic -Theme von kre8tiv.
26 Datenbankanfragen in 0,944 Sekunden · Anmelden