Antrag Nr. 1 (Produkt 7010) Kostendeckende Gebühren
Die Satzung über Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Sonderdienstes Revision durch die Gemeinden (Gemeindeprüfung) wird geändert und rückwirkend zum 01.01.2011 eine kostendeckende Gebühr festgesetzt.
Begründung:
Die Überörtliche Prüfung des Hessischen Rechnungshofes hält es in ihrem Prüfungsbericht 2011 für geboten, dass die Städte und Kreise die nach Kommunalabgabengesetz (KAG) zulässigen Gebühren vollständig und kostendeckend erheben. Voraussetzungen sind regelmäßige Vor- und Nachkalkulationen der Gebühren, um Kostenveränderungen zeitnah einfließen zu lassen. Werden die Gebühren nicht konsequent kostendeckend erhoben, sind die fehlenden Mittel aus den Kernhaushalten aufzubringen. In Zeiten knapper Kassen sind alle Einnahmemöglichkeiten zur Konsolidierung zu nutzen.
Antrag Nr. 2 Ausweisung von Folgekosten
Der Kreisausschuss wird beauftragt bei der Planung neuer Baumaßnahmen die Folgekosten (insbesondere Betriebskosten) des Vorhabens gesondert auszuweisen, um eine bessere Einschätzung der Gesamtkosten zu erreichen. Ebenso sollten bei größeren Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, die geplante Veränderung der Betriebskosten ausgewiesen werden.
Begründung:
Kommunale Gebäude stellen große Vermögenswerte dar, die allerdings stetige Unterhaltung erfordern. Mit dem Herstellungsaufwand ist immer untrennbar ein Aufwand zur Erhaltung dieser Ressource verbunden. Zudem entstehen Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten. Um somit nicht nur die Herstellungskosten eines neuen Bauvorhabens beurteilen zu können sondern auch die Folgebelastung und somit das finanzielle Risiko für den Landkreis, sollte zur besseren Transparenz eine Ausweisung der genannten Folgekosten erfolgen.




