Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dies ist eindeutig ein Bundespolitischer Antrag. Der Schenk zum Kommunalen gelingt der altehrwürdigen sozialdemokratischen Partei Deutschlands über die Forderung, das Geld doch für Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Ich muss zugeben, die Grundzüge meiner Rede stammen aus dem Bund…
Ich freue mich, dass die SPD das Betreuungsgeld ablehnt. Sie ist aber als Partner in der ehemaligen Großen Koalition für die Verankerung des Betreuungsgeldes im Gesetz mitverantwortlich. Seit 2008 steht in § 16, Absatz 4, SGB 8 „Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung eingeführt werden.“



